Mehrfamilienhaus in 69483 Wald-Michelbach, Hansengasse
69483 Wald-Michelbach
Die genaue Adresse erfahren Sie gerne auf Anfrage.
(Landkreis: Bergstraße, Bundesland: Hessen)
ObjektNr: 816700
Wohnfläche: ca. 575 m²
Grundstück: ca. 2.794 m²
Verkehrswert: 1.203.000 €
(Versteigerung)
Beschreibung
Mehrfamilienhaus, Denkmalschutzobjekt, Wohnfläche: 575m², ein Einfamilienhaus (Baujahr ca. 1981, Wohnfläche ca. 220 m²), ein Ein- bis Zweifamilienhaus (Baujahr ca. 1823, Wohnfläche ca. 180 m²), ein Gästehaus (Baujahr ca. 1985, Wohnfläche ca. 45 m²), ein Wohn- und Garagengebäude (Wohn-/Nutzfläche ca. 120 m²), ein Hofgebäude mit Stallung (Nutzfläche ca. 454 m²), zum Zeitpunkt der Wertermittlung überwiegend eigengenutzt
Ergänzende Infos:
Sichern Sie sich das Objekt schon vor dem Versteigerungstermin! In vielen Fällen ist ein Vorabkauf möglich. Der ausgewiesene Kaufpreis ist der Verkehrswert, den das Gericht aufgrund eines Sachverständigen ermittelt hat. Ein Zuschlag ist ggf. schon ab 50% möglich (bei Zweitterminen auch darunter). Zudem fallen keine Makler- und Notarkosten an! Als Marktführer für Zwangsversteigerungen finden Sie bei uns ALLE Zwangsversteigerungen bundesweit – und das mit Vollständigkeitsgarantie. Mit dem Full-Service-Paket von Argetra bekommen Sie alle verfügbaren Daten und Informationen zur Immobilie. Sie erhalten dadurch Zugriff auf unsere exklusive Online-Datenbank mit einer zwölfmonatigen Vorausschau aller künftigen Objekte. Eine monatliche Übersicht zeigt Ihnen alle Immobilien, damit Sie Ihre Chance nicht verpassen. Und wenn Sie Hilfe brauchen, steht Ihnen Ihr persönlicher Kundenberater zur Seite. Wir helfen Ihnen, Ihre Wunsch-Immobilie erfolgreich zu ersteigern! Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind telefonisch für Sie von montags bis freitags von 9.00 bis 20.00 Uhr erreichbar. Telefon-Nummer: 02102-711 711 Wichtig: Zwangsversteigerungstermine können jederzeit aufgehoben werden, wenn die Immobilie durch einen Vorabkauf erworben wurde. Nur ca. 50% der angesetzten Termine landen tatsächlich beim zuständigen Amtsgericht. Ein Energieausweis ist beim Erwerb durch eine Versteigerung nicht erforderlich.

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