Wohn- u. Geschäftsgebäude in 89165 Dietenheim, Königstr.
89165 Dietenheim
Die genaue Adresse erfahren Sie gerne auf Anfrage.
(Landkreis: Alb-Donau-Kreis, Bundesland: Baden-Württemberg)
ObjektNr: 819604
Wohnfläche: ca. 293 m²
Grundstück: ca. 349 m²
Verkehrswert: 370.000 €
(Versteigerung)
Beschreibung
Wohn- und Geschäftshaus, 4 Einheiten, 2 Etage(n), Dachgeschoß ausgebaut, Wohnfläche: 293m², Gewerbefläche: 163m², Keller/teilunterkellert, Ursprungsbaujahr unbekannt, Umbau-und Modernisierungsphasen ca. 1970 und 1987, Gewerbefläche im Erdgeschoss, 3 Wohneinheiten in den Obergeschossen, bauzeitlich verbraucht und modernisierungsbedürftig, Innenbesichtigung nur in Teilbereichen, zum Zeitpunkt der Wertermittlung Gewerbefläche eigengenutzt
Ergänzende Infos:
Sichern Sie sich das Objekt schon vor dem Versteigerungstermin! In vielen Fällen ist ein Vorabkauf möglich. Der ausgewiesene Kaufpreis ist der Verkehrswert, den das Gericht aufgrund eines Sachverständigen ermittelt hat. Ein Zuschlag ist ggf. schon ab 50% möglich (bei Zweitterminen auch darunter). Zudem fallen keine Makler- und Notarkosten an! Als Marktführer für Zwangsversteigerungen finden Sie bei uns ALLE Zwangsversteigerungen bundesweit – und das mit Vollständigkeitsgarantie. Mit dem Full-Service-Paket von Argetra bekommen Sie alle verfügbaren Daten und Informationen zur Immobilie. Sie erhalten dadurch Zugriff auf unsere exklusive Online-Datenbank mit einer zwölfmonatigen Vorausschau aller künftigen Objekte. Eine monatliche Übersicht zeigt Ihnen alle Immobilien, damit Sie Ihre Chance nicht verpassen. Und wenn Sie Hilfe brauchen, steht Ihnen Ihr persönlicher Kundenberater zur Seite. Wir helfen Ihnen, Ihre Wunsch-Immobilie erfolgreich zu ersteigern! Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind telefonisch für Sie von montags bis freitags von 9.00 bis 20.00 Uhr erreichbar. Telefon-Nummer: 02102-711 711 Wichtig: Zwangsversteigerungstermine können jederzeit aufgehoben werden, wenn die Immobilie durch einen Vorabkauf erworben wurde. Nur ca. 50% der angesetzten Termine landen tatsächlich beim zuständigen Amtsgericht. Ein Energieausweis ist beim Erwerb durch eine Versteigerung nicht erforderlich.

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