Fällt die Grunderwerbssteuer auf Haus und Grundstückstück an?
Normalerweise nicht.
Wenn Sie das Haus und das Grundstück unabhängig voneinander kaufen, fällt die Grunderwerbsteuer normalerweise nur auf das Grundstück an. Besteht jedoch ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grundstückskauf und Hauskauf, z.B. indem der Hausverkäufer/Hersteller auch das Grundstück besorgt und dafür ein Honorar erhält, kann das Finanzamt ein sogenanntes "Koppelgeschäft" unterstellen und besteuert dann auch den Hauskaufpreis.