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FAQ's - Fragen und Antworten

Wie berechnet sich die Grunderwerbsteuer bei Erbaurecht

Bei der Übertragung eines Erbbaurechts wird Grunderwerbsteuer fällig. Während die Steuer bei einem Kauf einfach vom vereinbarten Preis berechnet wird, muss beim Erbbaurecht etwas mehr gerechnet werden. Wir erklären, wie es funktioniert. Als Bemessungsgrundlage gilt die Gegenleistung. Wie aber ist die Gegenleistung für ein Erbbaurecht zu ermitteln? Es reicht nicht, die über den Vertragszeitraum vereinbarten monatlichen Zahlungen (Erbbauzinsen oder Erbpacht) zu addieren. Denn es müssen Zins- und Zinseszins-Effekte berücksichtigt werden. Dafür hat der Gesetzgeber eine pauschale Berechnungsmethode entwickelt. Der vereinbarte jährliche Erbbauzins wird mit einem von der Laufzeit abhängigen Vervielfältiger multipliziert. Die Vervielfältiger finden Sie in Anhang 9a zum Bewertungsgesetz. Beispiel: Herr Maier erwirbt ein Erbbaurecht, um später auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus zu bauen. Das Erbbaurecht hat eine Laufzeit von 99 Jahren. Monatlich ist ein Zins von 150 € vereinbart. Das Grundstück befindet sich in Baden-Württemberg – der Grunderwerbsteuersatz beträgt also 5 %. Jahreswert Erbbauzins: 150 € × 12 Monate = 1.800 € Vervielfältiger für eine Restlaufzeit von 99 Jahren lt. Anlage 9a: 18,589 Gegenleistung: 1.800 € × 18,242 = 33.460,20 € Grunderwerbsteuer: 33.460,2 € × 5 % = 1.673 € (gerundet) Neben der Grunderwerbsteuer werden auch bei einem Erbbaugrundstück Notar- und Gerichtsgebühren fällig – ganz genauso, wie bei einem „normalen“ Grundstückskauf. Zudem wird auch für ein Erbbaurecht Grundsteuer fällig. Auswirkungen des Erbbauzinses auf einen späteren Kauf des Erbbau-Grundstücks Oft wird einem Erbbauberechtigten, in unserem Fall Herr Maier, nach einigen Jahren angeboten, das Grundstück zu kaufen. Das Finanzamt darf dann die Grunderwerbsteuer nicht vom vollen Kaufpreis ermitteln. Denn Herr Maier zahlt nicht nur für das Grundstück, sondern kauft sich auch von der weiteren Zahlung des monatlichen Erbbauzinses frei. Der Kaufpreis muss deshalb aufgeteilt werden in Gegenleistung für das Grundstücks und Restwert des Erbbaurechts. Beispiel: Zehn Jahre nachdem Herr Maier das Erbbaurecht erworben hat, kauft er das Grundstück vom bisherigen Eigentümer für 80.000 €. Jahreswert Erbbauzins: 150 € × 12 Monate = 1.800 € Vervielfältiger für eine Restlaufzeit von 60 Jahren lt. Anlage 9a: 17,930 Wert des Erbbaurechts: 1.800 x 17,930 = 32.274 € Gegenleistung für das Grundstück = Kaufpreis ./. Wert des Erbbaurechts = 80.000 € ./. 32.274 € = 47.726 € Grunderwerbsteuer: 47.726 € × 5,0 % = 2.386 € (gerundet)

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Bekomme ich eine Finanzierungsberatung?
Bekomme ich einen Energiepass?
Entstehen mir durch die Nutzung der VIP-Grundstücksbörse Kosten?
Fällt die Grunderwerbssteuer auf Haus und Grundstückstück an?
Fertighaus oder Massivbau?
Gibt es auch während der Ausbauphase noch Veränderungsmöglichkeiten?
Gibt es ein Expose?
Gibt es Fördermittel für die Häuser vom Staat?
Ich muß doch erst das Grundstück sehen, bevor ich mich für ein Haus entscheide.
Ich muss doch erst wissen wo ich bauen will, bevor ich ein Haus plane?!
Ist das Ausbaumaterial im Preis enthalten?
Kann ich ein projektiertes Haus noch umstellen?
Kann ich frei wählen, was für ein Haus auf dem Grundstück steht?
Kann ich in einem allkauf Haus auch schwere Gegenstände an die Wand hängen?
Kann ich mir ähnliche Haustypen einmal ansehen?
Können die Termine auch am Wochenende stattfinden?
Können Sie mich auch bei der Finanzierung des Hauses beraten?
Können Sie mich bei der Grundstückssuche unterstützen?
Kostet die Beratung bei Ihnen Geld?
Liefern Sie auch moderne Heizungssysteme?
Mit welchen Herstellern arbeiten Sie zusammen?
Muss ich den Ausbauberater extra bezahlen? Wie oft darf ich ihn in Anspruch nehmen?
Muss ich für den Bau eines Ausbauhauses zwingend handwerklich begabt sein?
Neben den Haus- und Grundstückskosten fallen ja auch Baunebenkosten an, wie hoch sind diese?
Sind die Architektenleistungen in den Baunebenkosten enthalten?
Sind die Grundrisse Ihrer Haustypen veränderbar?
Sind neue Häuser teurer als ältere?
Sind öko-domo Häuser energiesparend?
Warum soll ich erst einen Beratungstermin wahrnehmen, bevor ich mir das Grundstück ansehe?! Warum erhalte ich die Adresse nicht einfach so zum schauen?!
Was ist ein Ausbauhaus?
Was passiert, wenn mir das Grundstück nicht gefällt?
Was passiert, wenn wir überhaupt kein Grundstück finden?
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Welche Hausausstattung ist in den Ausbaupaketen vorgesehen?
Welche Leistungen werden beim Hausbau von ihnen übernommen? Welche Arbeiten sind vom Bauherren zu leisten?
Welche Materialien/welches Zubehör muss ich im Baumarkt noch kaufen?
Wer sind meine Ansprechpartner?
Wie berechnet sich die Grunderwerbsteuer bei Erbaurecht
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Wo produzieren Sie Ihre Häuser?