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Feinstaubabscheidung für bestehende Feuerstätten am Schornsteinkopf
In vielen Wohngebieten stellt der Ausstoß von Feinstaub aus Kleinfeuerungsanlagen während der Heizperiode einen der größten Emittenten dar.
Verstärkt wird diese Entwicklung durch die zunehmende Verfeuerung von Festbrennstoffen, meist Brennholz, zur additiven Wärmeversorgung, als gut gemeinter Beitrag zur CO2-Reduktion. Gesetzliche Vorgaben - Übergangsfrist endet Ende 2014 Mit Inkrafttreten der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BimSchV) im März 2010 sind deutlich wirksamere Vorgaben für eine Feinstaubreduktion erlassen worden. Die Emissionsgrenzwerte wurden herabgesetzt, Mindestwirkungsgrade erhöht und die Anzahl genehmigungspflichtiger Feuerstätten durch eine Ausweitung auch auf kleinere Anlagen ab einer Leistung von 4 kW erhöht. Nach einer Übergangszeit ist ab 2015 für grenzwertüberschreitende Anlagen eine Nachrüstung mit Filtern oder die Stilllegung vorgeschrieben. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesen Regelungen, insbesondere betreffen diese eine Reihe von Bestandsanlagen. Aber auch diese können durch Nachrüstung mit modernen Feinstaubfiltern ihren Beitrag leisten. Feinstaubabscheidung für Bestandsanlagen
Basierend auf dem Oekotube-System hat Poujoulat mit TOP CLEAN eine Lösung für die Feinstaubabscheidung entwickelt, die sich sowohl für Neu- als auch Bestandsanlagen eignen sollen.
TOP CLEAN ist ein Gleichstromhochspannungsgenerator, der die Stäube ionisiert und so eine Abscheidleistung von bis zu 92% erwarten lässt. Gesteuert wird der Generator über einen Temperaturfühler, der für das Ein- und Ausschalten je nach Abgastemperatur sorgt.
Die vergleichsweise kleine Einheit sollte das Kaminfegen nicht beeinträchtigen. Ein haushaltsüblicher Stromanschluss mit einer Versorgungsspannung von 220 - 230 Volt in der Nähe des Schornsteinkopfes reicht für die Nachinstallation aus.
Letzte Überarbeitung am 31.7.2018