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Förderung von PV-Batteriespeicher
PV-Batteriespeicherförderung startet am 1. März Weiter heißt es in der Pressemitteilung des BMWi: Um Netze zu entlasten und höhere Standards bei Batteriespeichern zu setzen, dürfen geförderte Anlagen künftig lediglich die Hälfte der Spitzenleistung einer PV-Anlage ins Netz speisen, der Rest kann in der Batterie zwischengespeichert werden. Die Förderung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Tilgungszuschüssen für Kredite und wird an die Kostenreduktionen bei den Batteriesystemen angepasst. Das BMWi wird die Entwicklung von Batteriespeichersystemen weiter beobachten und das Speicher-Monitoring über die Laufzeit des neuen Programms hinaus fortführen. Im neuen Programm stehen 30 Mio. Euro zur Verfügung, das Programm läuft über maximal 34 Monate. Mehr Details finden Sie direkt bei der Programmbeschreibung der KfW. Die Programmnummer lautet: 275Links:
Letzte Überarbeitung am 31.7.2018