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Radon-Belastung überprüfen und Einhaltung verpflichtend ab dem 1.1.2019

Radon-Belastung überprüfen und Einhaltung verpflichtend ab dem 1.1.2019

Ab dem 1.1.2019 gelten erstmals verbindliche Grenzwerte zu Radon in Aufenthaltsräumen, so auch im eigenen Haus oder Wohnung.

Das novellierte Strahlenschutzgesetz tritt am 31. Dezember 2018 in Kraft.

„Im Neubau ist Radon technisch durchaus beherrschbar und stellt im Regelfall kein Problem dar“, so Marc Ellinger vom Verband privater Bauherren (VPB). „Vorausgesetzt, die Bauteile, die das Gebäude zum Erdreich hin abschließen, werden sorgfältig und mangelfrei ausgeführt.“ Das gelinge vor allem im Schlüsselfertigbau nur bei sorgfältiger Bauweise und erfahrungsgemäß nur, wenn die Bauherren die Baustelle regelmäßig vom Sachverständigen kontrollieren lassen. Empfehlenswert wäre darüber hinaus die durchschnittliche jährliche Radonbelastung durch das Aufstellen von Exposimetern zu messen. Dabei sollte die Messdauer mindestens ein halbes, besser ein ganzes Jahr dauern.

Radon ist ein radioaktives Edelgas, welches beim Zerfall von Uran, das in allen Gesteinen und Böden in unterschiedlich hoher Konzentration enthalten ist, entsteht. Dabei steigt das Gas durch den Boden auf zur Oberfläche. Je nach Beschaffenheit und Durchlässigkeit des Bodens unterschiedlich schnell.
In hohen Konzentrationen ist Radon gesundheitsschädlich und gilt heute in Deutschland als Hauptursache für Lungenkrebserkrankungen bei Nichtrauchern. Grund genug, sich beim Bauen Gedanken über das Gas zu machen.

Ging man früher davon aus, das Radon fast ausschließlich in Bergbauregionen vorkommt, ist heute bekannt, dass die Problematik grundsätzlich ganz Deutschland betrifft.

Wichtig beim Schutz gegen Radon in Gebäuden ist die Durchlässigkeit des jeweiligen Bodens. Lockere, gut wasserdurchlässige Böden, lassen auch Radon leicht passieren. Dichte wasserundurchlässige und feuchte Böden sind weniger durchlässig. Insbesondere wassergefüllte Bodenschichten stellen für Radon eine nahezu undurchdringliche Barriere dar.
Diese Kenntnis sollten Fachplaner bei der Konstruktion des Kellers bzw. Der Bodenplatte nutzen. Ein wasserdichter, sorgfältig erstellter Stahlbetonkeller, oder eine entsprechend sorgfältig hergestellte wasserdichte Stahlbetonbodenplatte, sind technisch ausreichend, um die beim Neubau geforderten Grenzwerte für die Radonbelastung im Gebäude unter 300 Bq/m³ zu halten. Wer einen wasserdichten Stahlbetonkeller baut, bekommt im Regelfall auch einen nahezu radondichten Keller.

Auch die Bewohner können einiges tun, um sich vor Radon zu schützen: „Regelmäßiges Querlüften bei weit geöffneten Fenstern reduziert die Radonbelastung in Wohn-, Arbeits- und Aufenthaltsräumen maßgeblich. Wenn Sie eine Lüftungsanlage betreiben sollten Sie darauf achten, dass im Haus kein Unterdruck entsteht, sonst kann Radon sogar ins Haus gesaugt werden. Befragen Sie dazu auch Das installierende Bauunternehmen den Lieferanten der Lüftungsanlage über dessen Vorkehrungen bzw. Austauschbarkeit der Filter.

Weitere Maßnahmen während des Bauens sind z.B.:

  • bauliche Trennung von Keller und Wohnbereich.
  • dichtes Ausbetonieren aller Installationsöffnungen in der Kellerdecke und den übrigen Geschossdecken nach Fertigstellung der Installation.

Der VPB hat dazu den Ratgeber „Radon“ erstellt. Den Link dazu finden Sie nachfolgend.

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Letzte Überarbeitung am 19.12.2018

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