Infos aus dem Bereich :
Ab 2019: Zwangsversteigerung der eigenen Immobilie per Gesetz bei wirtschaftlichen Verschlechterung
Viele Besitzer der eigenen Immobilie haben zur Finanzierung ein Bankkredit aufgenommen.
Kam in der Vergangenheit der Schuldner in Zahlungsverzug, aus wlechem Grund auch immer (z.B. Arbetislosigkeit, Krankeit), konnte das Geld für die monatliche Rate aber trotzdem aufbringen, lief der Kredit problemlso weiter.
Ab 2019 wird dies jedoch anders.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen, die im Übrigen schon bestehen, ab 2019 nur restriktiv angewendet werden sollen, ist die Bank gezwungen, die Bonität des Kunden regelmäßig zu überprüfen.
Erfährt die Bank von einer Verschlechterung der Bonität und reicht die noch vorhandenen Bonität nicht mehr für die Besicherung des Kredites aus, ist sie gezwungen, die vorhandenen Sicherheiten, in der Regel eben die Immobilie, zu verwerten.
Auch unbahängig davon, ob der Schuldner die Raten zahlen kann, weil er z.B. Geld aus der Familie erhält.
Es gbit verschiedenen legale Möglichkeiten, dieses Risiko zu umgehen und sein Vermögen zu schützen. Wie das geht? Lassen Sie sch von uns bzw. unseren Partnern beraten.
Letzte Überarbeitung am 7.11.2018