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EEWärmeGesetz

Am 01.Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) des Bundes in Kraft getreten. Damit ist bei neu zu errichtenden Gebäude, anteilig der jährliche Wärmebedarf (Heizung und Warmwasser) durch erneuerbare Energien abzudecken. Die Höhe des Anteils richtet sich jeweils nach der gewählten Anlagentechnik. Der städtische Fachbereich Baurecht und Umweltschutz als untere Baurechtsbehörde überwacht die Einhaltung des Gesetzes. Nach Inbetriebnahme der Heizanlage, ist innerhalb von drei Monaten ab dem Inbetrieb-nahmejahr der von einem Sachkundigen bestätigte Erfüllungsnachweis der Behörde vorzulegen.

Letzte Überarbeitung am 12.9.2018

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