Schlussabnahme
Bauvorhaben unterliegen bis zu ihrer Fertigstellung der Bauüberwachung.
Genehmigungspflichtige Bauvorhaben finden dann ihren Abschluss in der so genannten Schlussabnahme. Die Schlussabnahme wird nach der Fertigstellung, jedoch vor der Nutzung der baulichen Anlage durchgeführt.
Bei der Schlussabnahme wird überprüft, ob das Vorhaben der genehmigten Ausführung entspricht und die öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Durchführung eingehalten bzw. beachtet wurden.
Besonderer Augenmerk wird bei den Abnahmen auf die Sicherheit gelegt wie z.B. Brandschutz, Absturzsicherung (Geländer), Rettungswege ...; aber auch auf andere Vorschriften, wie z.B. die barrierefreie Nutzung der Anlage, notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge usw. wird besonders geachtet.
Über die Abnahme wird dann auf Verlangen des Bauherrn eine Abnahmebescheinigung ausgestellt. Ein Antrag auf Abnahme wird automatisch mit der Baugenehmigung ausgehändigt.
Letzte Überarbeitung am 1.11.2018
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