Verkehswert
Insbesondere in Zusammenhang mit Versteigerungen von Immobilien oder im Investorenbereich wird zur Preisfindung ein Verkehrswertgutachten genannt.
Dabei ermittelt ein Gutachter, was eine Immobilie zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung für einen realistischen Wert hat. Je nach Objekt und Standort, werden hierzu verschiedene Faktoren herangezogen. Die wohl wichtigsten Faktoren sind: Die Lage und Größe des Grundstückes, Art der Immobilie, Alter der Immobilie und Zustand derselben, oder die generelle Verkaufbarkeit des Objektes.
Im §194 Baugesetzbuch findet sich dabei folgende Definition:
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Letzte Überarbeitung am 28.10.2018
Link: https://dejure.org/gesetze/BauGB/194.html
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