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Bauantrag

Jedes Gebäude benötigt eine Baugenehmigung. Kleingebäude und besondere Gebäude sind ja nach Bundesland unterschiedlich davon ausgenommen.

Um eine Baugenehmigung zu erhatlen, muß ein entsprechender Antrag gesteltl werden: Der Bauantrag.

Der Bauantrag muß in schrifticher Form erfolgen und gewissen Voraussetzungen entsprechen.
So z.B:

  • Lageplan mit Berechnung der Wohn- und Nutzflächen, Maßstab 1 : 500
  • Bauzeichnungen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) im Maßstab 1 : 100
  • Berechnung des umbauten Wohnraums nach DIN 277, Teil 1 (Ausgabe 1987)
  • Entwässerungspläne
  • Statische Berechnungen
  • Baubeschreibungen
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung des Entwurfverfassers
  • Standsicherheits-, Wärme- und Schallschutznachweis
  • Vom Bauherrn und vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschriebener Bauantragsvordruck.

Der Bauantrag kann auch nicht von jedem verfasst werden, sondern muß von einer "Vorlageberechtigten Person" unterschrieben sein, die dann auch die Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernimmt.

Gibt es für das Grundstück einen Bebauungsplan, und soll das zu errichtende Gebäude auch diesem entsprechen, gibt es ein verkürztes Verfahren, den meisten bekannt unter dem Begriff "Kenntnissgabeverfahren". Auch dort ist ein Bauantrg einzureichen, das Genehmigungsverfahren läuft jedoch anders.

Ist ein Gebäude nicht genehmigungspflichtig, muß es ebenso den Baurichtlinien entsprechen. Zur rechtssicheren Erstellung des Gebäudes benötigt es jedoch eine Bauanzeige. 
Die Bauanzeige wird dabei direkt vom Bauherren bei der zustädnigen Behörde eingereicht.

Letzte Überarbeitung am 8.11.2018

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