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KFW-Darlehen

Darlehen von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz auch als KfW-Darlehen bekannt, werden für eine ganze Reihe verschiedener Zwecke vergeben. Besonders bekannt sind die Programme für Bauherren oder Immobilieneigentümer, die zum Beispiel im Zuge des Kaufs oder der energetischen Sanierung einer Immobilie verwendet werden können. Darüber hinaus gibt es KfW-Darlehen für Existenzgründer, Studenten sowie für andere spezielle Zwecke.

Allgemein profitiert man als Kreditnehmer bei einem KfW-Darlehen von verschiedenen Vorteilen. Zum einen sind die Zinssätze für derartige Darlehen in den meisten Fällen besonders niedrig, so dass die Finanzierungskosten sich in Grenzen halten. Dank einer langen Zinsbindung sichert man sich zudem günstige Zinsen für einen sehr langen Zeitraum.

Die übrigen mit dem jeweiligen Kredit verbundenen Konditionen sind für den Kreditnehmer ebenfalls sehr günstig, vor allem im Vergleich zu einem Darlehen von der eigenen Hausbank. So ist eine Tilgung bei vielen KfW-Darlehen nicht unbedingt von Anfang an notwendig, oft müssen also zunächst nur die Zinsen gezahlt werden. Darüber hinaus ist eine vorzeitige Tilgung oder eine teilweise Tilgung der Darlehenssumme in vielen Programmen jederzeit möglich.

Wenn Sie ein KfW-Darlehen beantragen wollen, können Sie zu diesem Zweck allerdings nicht direkt mit der KfW Kontakt aufnehmen. Die gesamte Abwicklung des Kredits, von der Bearbeitung des Antrags über die Bewertung des Kreditnehmers bis hin zur Auszahlung, läuft immer über eine Bank oder Sparkasse. Je nach dem von Ihnen ausgewählten Programm kann es zudem sein, dass die Vergabe eines KfW-Darlehens nur bis zu einer bestimmten Höhe möglich ist, die restliche Kreditsumme wird dann von der Bank, über die das KfW-Darlehen beantragt wird, abgedeckt. Auf diese Weise profitieren Sie als Bauherr oder Eigentümer einer Immobilie immerhin teilweise von günstigen Zinsen und sehr vorteilhaften Kreditkonditionen.

Alles in allem kann es sich lohnen, sich mit KfW-Darlehen ausgiebig zu beschäftigen.

Letzte Überarbeitung am 9.11.2018

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