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Energieeffizienzklasse bei Gebäuden Energieeffizienzklasse bei Gebäuden

Energieeffizienzklasse bei Gebäuden

Bei Neubauten hat der Gesetzgeber Grenzwerte zum Energieverbrauch festgelegt. 
Seit 2002 ist dies in der EnergieEinsparVerordnung (EnEV) geregelt.
Vor 2002 gab es noch die gesonderte Heizungsanlagenverordnung und Wärmeschutzverordnung, welche in der EnEV zusammengeführt wurden.
Die aktuell geltende EnEV2014, die vollumfänglich 2016 in Kraft trat, senkte dabei den maximal zulässigen Energiebedarf von ca. 300kWh/qm² (1970) auf ca. 70kWh/am² (2016). Die genaue Berechnung erfolgt dabei nach dem sogenannten Referenzhausverfahren. Berechnet wird der Energiebedaf in der Regel vom Statiker oder Energieberatern und muß bereits bei der Baugenehmigung vorliegen.
Übrigens gilt die EnEV auch, wenn bestehende Gebäude energetisch saniert werden, also z.B. die Heizung austauschen oder eine Wärmedämmung anbringen. Für Nichtwohngebäude gelten wiederum andere Bestimmngen.
 
Derzeit sind Vorbereitungen im Gange, die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Einergieeinsparungsverordnung (EnEG) im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusamemn zu fassen. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt bereits vor.

Darin werden unter anderem:

  • Anforderungen an Immobilienmakler zur Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung,
  • die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen,
  • und die Sorgfaltspflicht an die Energieausweisersteller

erhöht.

 
Da zwischenzeitlich für fast alle Gebäude spätestens beim Kauf/Verkauf ein Energieausweis vorliegen muß, können Sie den Energieverbrauch für das jeweilige Gebäude(Wohnung) darin entnehmen. Beachten Sie dabei, ob es sich um einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis handelt. Gerade beim Verbrauchsausweis können die Unterschiede zwischen dem Wert im Energieausweis und dem nach Einzug tatsächlichen Energiebedarf deutlich abweichen.
 
Im Zusammenhang mit den Effizienzklassen tauchen immer wieder folgende Begriffe auf:
Passivhaus
Nullenergiehaus
Energie-Plus-Haus
Energieautarkes Haus
Niedrigenergiehaus
EnEV-Gebäude / Referenzhaus
KfW-Effizienzhaus bzw. Energieeffizienzhaus
KfW70, KfW55, KfW40, KfW40+ - Haus
 
Mehr dazu finden Sie in separaten Lexikon-Einträgen
 
 
 
 

Letzte Überarbeitung am 1.2.2019

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