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Statik

Bei der Errichtung von Gebäuden sowie bei Umbauarbeiten sind bautechnische Nachweise von einem Fachplaner zu erstellen. Bautechnische Nachweise umfassen die statische Berechnung, den Schallschutznachweis sowie den Wärmeschutznachweis inkl. Energieausweis. In der Verfahrensordnung der Landesbauordnung Baden-Württemberg wird geregelt, welche Bauvorhaben einem Prüfingenieur vorgelegt werden müssen. Geprüft wird die statische Berechnung sowie der Schallschutznachweis. Der Wärmeschutznachweis inkl. dem Energieausweis muss der Baurechtsbehörde vorgelegt werden. Im Baugenehmigungsverfahren hat der Bauherr die bautechnischen Nachweise 2-fach der Baurechtsbehörde vorzulegen. Die Behörde wählt den Prüfingenieur aus und beauftragt ihn. Der erste Prüfbericht ist u.a. Voraussetzung für die Baufreigabe. Im Kenntnisgabeverfahren und im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren hat der Bauherr einen Prüfingenieur selbst zu beauftragen. Der erste Prüfbericht ist der Baurechtsbehörde vor Baubeginn vorzulegen.

Letzte Überarbeitung am 12.9.2018

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