Lexikon

| a | B | D | E | F | G | H | K | L | M | N | P | S | T | V | W | Z |

Grundstücksentwässerung

Unter „Grundstücksentwässerung” wird die Ableitung des auf dem Grundstück und von den darauf befindlichen Gebäuden anfallenden Schmutz- und Regenwassers (= Abwasser) in die öffentliche Kanalisation verstanden.
Entsprechend dem Wasserhaushaltsgesetz §55 (2) ist bei Neubauvorhaben das Niederschlagswasser auf dem Grundstück zu versickern. Gemäß Abwassersatzung sind bebaute Grundstücke prinzipiell über die sogenannte „Hausanschlussleitung“ an die öffentliche Kanalisation anzuschließen. Die Grundstücksentwässerungsanlagen, wie z. B. Kanäle auf dem Grundstück, sind gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (§9) sowie auf Kosten des Grundstückseigentümers herzustellen, zu unterhalten und ggf. zu sanieren (§10).

Letzte Überarbeitung am 12.9.2018

Wir tragen alle Informationen aus ausgesuchten Quellen sorgsam zusammen. Trotzdem übernehmen wir keine Gewähr für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit. Verwendete Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Firmen/Inhaber.

Der Inhalt unseres Lexikons ist derzeit im Aufbau. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn Sie den gewünschten Sucheintrag derzeit nicht finden.<7P>
Anregungen und Infos sind jederzeit willkommen.