Makler- und Bauträgerverordnung
Immobilienmakler, Finanzmakler, Darlehensvermittler und Bauträger unterliegen besonderen gesetzlichen Verpflichtungen und benötigen eine Erlaubnis zur Ausübung Ihres Gewerbes. Dies ist geregelt in § 34c GewO (Gewerbeordnung).
In der MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) sind die Pflichten der Makler und Bauträger geregelt. insbesondere im Hinblick auf den Schutz des Geldes der Kunden.
Waren die gesetzlichen Verpflichtungen früher im §34c zusammengefasst, hat sich dies in den letzten Jahren nach Berufsgruppen aufgeteilt. So haben Darlehensvermitler und Vermögensverwalter zwischenzeitlich einen "eigenen" Paragraphen, den §34i.
Letzte Überarbeitung am 13.11.2018
Link: http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html
Link: http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34i.html
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